Rechtshandlung


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · hand · lung

Das Wort Rechts­hand­lung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­hand­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­hand­lung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Rechtshandlung“ setzt sich aus den Begriffen „Recht“ und „Handlung“ zusammen und bezeichnet eine bewusste, willentliche Handlung, die rechtliche Folgen nach sich zieht. Es handelt sich um die Grundform des Substantivs, das in der Rechtswissenschaft eine bedeutende Rolle spielt. Rechtshandlungen können sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich stattfinden und umfassen unter anderem Verträge, Erklärungen oder Anträge. Die Wirkung einer Rechtshandlung entsteht durch die Einhaltung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen, und sie ist entscheidend für die Durchsetzung von Rechten und Pflichten zwischen den Beteiligten.

Beispielsatz: Die Rechtshandlung wurde vor dem zuständigen Gericht eingereicht.

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