Rechtshandlungen


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · hand · lun · gen

Das Wort Rechts­hand­lun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­hand­lun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­hand­lun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtshandlungen sind Handlungen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei handelt es sich um bewusste und gewollte Handlungen, die auf die Begründung, Veränderung oder Aufhebung von Rechten und Pflichten abzielen. Rechtshandlungen können zum Beispiel Vertragsabschlüsse, Testamente oder Kündigungen sein. Sie sind in der Regel schriftlich oder mündlich zu erklären, können aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Rechtshandlungen können bindend sein und Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie etwa die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags oder die Übertragung von Eigentumsrechten.

Beispielsatz: Die Rechtshandlungen müssen gemäß den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

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