rechtskundig


Eine Worttrennung gefunden

rechts · kun · dig

Das Wort rechts­kun­dig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­kun­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­kun­dig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtskundig ist ein Adjektiv, das die Eigenschaft beschreibt, über umfassende Kenntnisse im Bereich des Rechts zu verfügen. Eine Person, die rechtskundig ist, hat in der Regel ein tiefes Verständnis für gesetzliche Bestimmungen, Rechtsvorschriften und rechtliche Vorgehensweisen. Der Begriff setzt sich aus „Recht“ und „kundig“ zusammen, wobei „kundig“ die Fähigkeit oder das Wissen um ein bestimmtes Thema ausdrückt. Rechtskundigkeit ist oft eine gefragte Eigenschaft in Berufen wie Juristen, Anwälten oder Rechtsberatern, da sie hilft, rechtliche Probleme zu lösen und rechtliche Beratung zu leisten.

Beispielsatz: Der Anwalt war sehr rechtskundig und konnte seinem Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragen bestens helfen.

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