rechtskundige


Eine Worttrennung gefunden

rechts · kun · di · ge

Das Wort rechts­kun­di­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­kun­di­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­kun­di­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Rechtskundige“ ist ein Adjektiv und beschreibt jemanden, der über umfassende Kenntnisse im Bereich des Rechts verfügt. Es leitet sich von „Recht“ ab und wird häufig verwendet, um Fachleute zu kennzeichnen, die im juristischen Kontext tätig sind, wie Anwälte oder Richter. Die Form „rechtskundig“ ist eine Steigerung des Begriffs „rechtskundig“ und bezieht sich auf die Fachkompetenz in rechtlichen Angelegenheiten. In vielen Fällen wird das Wort in der Verbindung mit Dienstleistungen oder Beratungen genutzt, die rechtliche Expertise erfordern.

Beispielsatz: Der rechtskundige Berater half uns, die komplexen Vertragsbedingungen zu verstehen.

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