Rechtsnachfolge


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · nach · fol · ge

Das Wort Rechts­nach­fol­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­nach­fol­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­nach­fol­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang von Rechten und Pflichten einer Person oder einer juristischen Person auf eine andere. Sie tritt meist in Kraft, wenn eine Person oder ein Unternehmen aufgelöst wird oder verkauft wird. Die Rechtsnachfolge kann entweder aufgrund eines gesetzlichen Erbes oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung erfolgen. Dabei geht es darum, dass eine neue Person oder Gesellschaft die Position und Verantwortung der vorherigen übernimmt und somit die Kontinuität der Rechtsbeziehungen gewährleistet wird.

Beispielsatz: Die Rechtsnachfolge tritt ein, wenn das Vermögen einer Person auf eine andere übergeht.

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