Rechtsnachfolger


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · nach · fol · ger

Das Wort Rechts­nach­fol­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­nach­fol­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­nach­fol­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsnachfolger ist ein Begriff aus dem rechtlichen Kontext, der eine Person oder Institution beschreibt, die die Rechte und Pflichten einer anderen Person oder Institution übernimmt, insbesondere nach deren Tod oder rechtlichem Übergang. Der Rechtsnachfolger tritt in die rechtlichen Positionen der Vorgängerin ein, sei es durch Erbschaft, Schenkung oder andere Übertragungsformen. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Wortform aus „Recht“ und „Nachfolger“, wobei „Nachfolger“ in diesem Kontext bedeutet, dass die nachfolgende Person die rechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen übernimmt.

Beispielsatz: Der Rechtsnachfolger übernimmt alle Rechte und Pflichten des vorherigen Vertragspartners.

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