Rechtsnachfolgerin


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · nach · fol · ge · rin

Das Wort Rechts­nach­fol­ge­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­nach­fol­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­nach­fol­ge­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Rechtsnachfolgerin" ist ein Substantiv und bezeichnet eine Person oder Organisation, die die rechtlichen Rechte und Pflichten eines Rechtsvorgängers übernimmt. Die Form "Rechtsnachfolgerin" ist die femininen Variante von "Rechtsnachfolger", was darauf hinweist, dass es sich um eine Nachfolgerin handelt, die in rechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei Erbschaften, Verträgen oder Unternehmen, diese Rolle einnimmt. Sie tritt also an die Stelle einer vorherigen, männlichen oder geschlechtsneutralen Person und erbt deren rechtliche Position.

Beispielsatz: Die Rechtsnachfolgerin des Unternehmens wird alle Verträge übernehmen.

Vorheriger Eintrag: Rechtsnachfolger
Nächster Eintrag: rechtsnational

 

Zufällige Wörter: aufgeschreckte Bekleidungsfirma benenn Brückenkopfes Patina