Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Rechtspersönlichkeit besteht aus 5 Silben.
Wieso sollte man das Wort Rechtspersönlichkeit trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Rechtspersönlichkeit" 4 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Rechtspersönlichkeit bezeichnet die rechtliche Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Eine juristische Person ist selbstständig handlungsfähig und kann beispielsweise Verträge abschließen und vor Gericht auftreten. Im deutschen Recht besitzen sowohl natürliche als auch juristische Personen Rechtspersönlichkeit. Die Grundform des Wortes lautet "Rechtspersönlichkeit".
Beispielsatz: Die Gesellschaft erhielt durch die Eintragung ins Handelsregister ihre volle Rechtspersönlichkeit.
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