Rechtspersönlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · per · sön · lich · keit

Das Wort Rechts­per­sön­lich­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­per­sön­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­per­sön­lich­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtspersönlichkeit bezeichnet die rechtliche Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Eine juristische Person ist selbstständig handlungsfähig und kann beispielsweise Verträge abschließen und vor Gericht auftreten. Im deutschen Recht besitzen sowohl natürliche als auch juristische Personen Rechtspersönlichkeit. Die Grundform des Wortes lautet "Rechtspersönlichkeit".

Beispielsatz: Die Gesellschaft erhielt durch die Eintragung ins Handelsregister ihre volle Rechtspersönlichkeit.

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