Rechtspflege


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · pfle · ge

Das Wort Rechts­pfle­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­pfle­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­pfle­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Rechtspflege umfasst alle Tätigkeiten und Institutionen, die sich mit der Anwendung des Rechts befassen. Sie umfasst die Durchsetzung von Rechten und die Regelung von Konflikten durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notariate und Anwaltschaften. Die Rechtspflege ist wesentlich für den Erhalt von Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit in einer Gesellschaft.

Beispielsatz: Die Rechtspflege gewährleistet die Durchsetzung von Gesetzen und den Schutz der Bürgerrechte.

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