Rechtspfleger


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · pfle · ger

Das Wort Rechts­pfle­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­pfle­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­pfle­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Rechtspfleger ist eine Person, die in Deutschland im Justizbereich tätig ist. Er assistiert Richtern und unterstützt sie bei der Bearbeitung von Fällen, vor allem in zivil- und familiengerichtlichen Angelegenheiten. Rechtspfleger nehmen Anträge entgegen, prüfen sie auf ihre Zulässigkeit und setzen gerichtliche Entscheidungen um. Sie sind für die Verwaltung des Mahnwesens oder die Betreuung von Nachlassangelegenheiten zuständig. Rechtspfleger sind Juristen, die in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften vorweisen können. Ihre Tätigkeit erfolgt in der Regel in einer Amts-, Land- oder Oberlandesgerichtsstelle.

Beispielsatz: Der Rechtspfleger sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgänge korrekt und effizient bearbeitet werden.

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