Rechtspflegerin


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · pfle · ge · rin

Das Wort Rechts­pfle­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­pfle­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­pfle­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Rechtspflegerin ist eine weibliche Person, die in Deutschland eine juristische Funktion ausübt. Sie unterstützt Richterinnen und Richter in der Rechtsprechung und übernimmt eigenständige Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung. Eine Rechtspflegerin ist für die Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren zuständig, wie zum Beispiel die Erteilung von Zwangsvollstreckungsbescheiden oder die Führung von Grundbuchakten. Dabei trägt sie eine hohe Verantwortung und arbeitet eigenverantwortlich. Die Berufsbezeichnung "Rechtspflegerin" ist die weibliche Form von "Rechtspfleger" und bezieht sich auf eine Person, die im Bereich der Rechtspflege tätig ist.

Beispielsatz: Die Rechtspflegerin sorgte dafür, dass alle Dokumente ordnungsgemäß bearbeitet wurden.

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