Rechtspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · pflicht

Das Wort Rechts­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtspflicht bezeichnet die verbindliche Pflicht, die durch ein Gesetz oder eine andere rechtliche Norm auferlegt wird. Es handelt sich um eine rechtliche Verpflichtung, die von Einzelpersonen oder Institutionen erwartet wird, um bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Recht" und "Pflicht" zusammen und impliziert, dass die Verbindung zu den geltenden rechtlichen Standards unerlässlich ist. Die Nichteinhaltung einer Rechtspflicht kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B. Schäden, Sanktionen oder andere rechtliche Maßnahmen.

Beispielsatz: Jeder Bürger hat die Rechtspflicht, die Gesetze des Landes zu achten und einzuhalten.

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