rechtsunfähig


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un ·· hig

Das Wort rechts­un­fä­hig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­fä­hig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsunfähig beschreibt eine Person, die aufgrund bestimmter Umstände ihre Rechte nicht selbstständig wahrnehmen kann. Dies betrifft insbesondere Minderjährige oder Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen. Rechtsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht in der Lage ist, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen oder vor Gericht aufzutreten. In der Grundform bleibt das Wort unverändert.

Beispielsatz: Die minderjährige Person wurde als rechtsunfähig eingestuft und konnte daher keine Verträge abschließen.

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