rechtsunfähige


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un ·· hi · ge

Das Wort rechts­un­fä­hi­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­fä­hi­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsunfähige bezieht sich auf eine Person oder eine juristische Einheit, die keine Rechtsfähigkeit besitzt. Es handelt sich um eine Eigenschaft, die es einer Person oder einer Einheit unmöglich macht, Rechtssubjekt zu sein, also Rechte und Pflichten zu haben sowie diese eigenständig wahrzunehmen. Rechtsunfähige Personen sind beispielsweise Kinder unter sieben Jahren oder juristische Einheiten wie Vereine oder Stiftungen, solange sie nicht in das zuständige Register eingetragen und damit rechtsfähig sind. Rechtsunfähige besitzen keine Prozessfähigkeit und können nicht selbstständig Verträge abschließen.

Beispielsatz: Ein Baby gilt als rechtsunfähig und kann daher keine Verträge abschließen.

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