rechtsunwirksam


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un · wirk · sam

Das Wort rechts­un­wirk­sam besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­wirk­sam trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­wirk­sam" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsunwirksam ist ein Adjektiv, das die Eigenschaft beschreibt, dass etwas rechtlich nicht gültig oder bindend ist. Es bezieht sich auf Handlungen, Verträge oder Entscheidungen, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und daher keine rechtliche Wirkung haben. Diese Ungültigkeit kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn eine Vorschrift verletzt wird, die Zuständigkeit fehlt oder die Handlung gegen die guten Sitten verstößt. Rechtsunwirksam kann auch als Grundform verwendet werden, ohne weitere spezifische Erläuterungen.

Beispielsatz: Der Vertrag wurde wegen seiner Formfehler als rechtsunwirksam erklärt.

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