rechtsverbindlich


Eine Worttrennung gefunden

rechts · ver · bind · lich

Das Wort rechts­ver­bind­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­ver­bind­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­ver­bind­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsverbindlich ist ein Adjektiv und beschreibt eine Handlung, eine Vereinbarung oder einen Vertrag, der rechtlich bindend ist. Wenn etwas rechtsverbindlich ist, muss es gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften befolgt werden und hat rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Es bedeutet, dass eine Vereinbarung oder ein Vertrag gültig ist und von allen beteiligten Parteien eingehalten werden muss. Rechtsverbindliche Vereinbarungen bieten Sicherheit und Vertrauen in geschäftlichen, rechtlichen oder administrativen Angelegenheiten.

Beispielsatz: Der Vertrag ist rechtsverbindlich und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

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