Rechtsunwirksamkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · un · wirk · sam · keit

Das Wort Rechts­un­wirk­sam­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­un­wirk­sam­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­un­wirk­sam­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsunwirksamkeit bezeichnet den Zustand, in dem ein Rechtsgeschäft oder eine rechtliche Handlung keine Rechtswirkungen entfaltet. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie beispielsweise die Nichteinhaltung formaler Vorschriften oder ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen. Rechtsunwirksamkeit kann zu einer Unwirksamkeitserklärung durch ein Gericht oder durch Parteien des Rechtsgeschäfts führen. Die Form "Rechtsunwirksamkeit" ist die Grundform des Wortes und beschreibt den allgemeinen Zustand der fehlenden Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit.

Beispielsatz: Die Vertragsklausel wurde aufgrund ihrer Rechtsunwirksamkeit für nichtig erklärt.

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