rechtsunwirksamer


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un · wirk · sa · mer

Das Wort rechts­un­wirk­sa­mer besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­wirk­sa­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­wirk­sa­mer" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "rechtsunwirksamer" ist ein Adjektiv und besagt, dass etwas nicht rechtlich wirksam ist oder keine rechtliche Gültigkeit besitzt. Es handelt sich hierbei um eine Kombination des Wortes "recht" in der Form des Adjektivs "rechts" und "unwirksamer". Es gibt somit an, dass etwas gegen geltendes Recht verstößt oder nicht den erforderlichen rechtlichen Anforderungen entspricht. In seiner Grundform bezieht sich das Adjektiv auf etwas, das nicht rechtskräftig oder gültig ist.

Beispielsatz: Der Vertrag wurde als rechtsunwirksamer angesehen, da er nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

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