Rechtsverbindlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ver · bind · lich · keit

Das Wort Rechts­ver­bind­lich­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ver­bind­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ver­bind­lich­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsverbindlichkeit bezeichnet den rechtlichen Charakter eines Vertrages oder einer Vereinbarung, der es erlaubt, durch das Gesetz Durchsetzungsmechanismen einzufordern. Sie stellt sicher, dass die Parteien an die getroffenen Absprachen gebunden sind und tritt oft in Form von schriftlichen Verträgen auf. Bei Nichteinhaltung kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Schadensersatzansprüche oder andere rechtliche Schritte. Der Begriff setzt sich aus „Recht“ und „Verbindlichkeit“ zusammen und impliziert, dass die Verpflichtungen nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich bindend sind.

Beispielsatz: Der Vertrag wurde unterzeichnet und erlangt damit rechtsverbindlichkeit für beide Parteien.

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