Rederecht


Eine Worttrennung gefunden

Re · de · recht

Das Wort Re­de­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­de­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­de­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rederecht bezeichnet das Recht, in einer bestimmten Versammlung, beispielsweise einem Parlament oder einer Diskussion, die Möglichkeit zu haben, die eigene Meinung zu äußern oder sich an der Debatte zu beteiligen. Es kann sowohl auf gesetzliche Bestimmungen Bezug nehmen, die das Wort und die Meinungsäußerung schützen, als auch auf die praktische Ausübung dieses Rechts in spezifischen Kontexten. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Rede“ und „Recht“ zusammen und verbindet somit die Fähigkeit, zu sprechen, mit der rechtlichen Erlaubnis oder dem Anspruch, dies zu tun.

Beispielsatz: Im Rahmen der Sitzung erhielt jeder Teilnehmer das Rederecht, um seine Anliegen vorzutragen.

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