Regalien


Eine Worttrennung gefunden

Re · ga · li · en

Das Wort Re­ga­li­en besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­ga­li­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­ga­li­en" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regalien bezeichnet die übertragbaren Rechte oder Besitztümer, die einer bestimmten Institution, wie z. B. einer Stadt oder einem Staat, zustehen. Das Wort ist der Plural von Regalium, das sich auf bestimmte Hoheits- oder Herrschaftsarten bezieht, die oft im Zusammenhang mit der Nutzung von Ressourcen, Land oder Abgaben stehen. Regalien umfassen häufig das Nutzungsrecht an Bodenschätzen, Gewässern oder Forsten. In vielen Kontexten beschreibt es auch die rechtlichen Ansprüche, die eine Autorität auf dem Gebiet von Handels- und Wirtschaftsvorschriften hat.

Beispielsatz: Die Regalien des Königs schimmerten prächtig im Licht der Kronleuchter.

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