Regentenpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Re · gen · ten · pflicht

Das Wort Re­gen­ten­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gen­ten­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gen­ten­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regentenpflicht bezeichnet die Verantwortung und die Pflichten, die ein Regent oder Herrscher gegenüber seinem Staat und seinen Untertanen hat. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Wahrung von Frieden und Ordnung, die Durchsetzung von Gesetzen sowie die Förderung des Wohls der Bevölkerung. Das Wort setzt sich aus "Regent" (Herrscher) und "Pflicht" (Verantwortung) zusammen. Bühnen- und geschichtliche Kontexte verdeutlichen, wie entscheidend die Einhaltung dieser Pflichten für die Stabilität und das Wohl eines Landes ist. Es betont also die moralische und politische Verantwortung, die mit der Macht einhergeht.

Beispielsatz: Die Regentenpflicht erfordert, dass der Herrscher das Wohl seines Volkes stets an erste Stelle setzt.

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