Regentenschaft


Eine Worttrennung gefunden

Re · gen · ten · schaft

Das Wort Re­gen­ten­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gen­ten­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gen­ten­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regentenschaft bezeichnet die Ausübung von regerierenden Tätigkeiten, insbesondere im politischen Kontext. Es handelt sich um eine abstrakte Substantivierung, die sich aus dem Verb „regieren“ ableitet. Der Begriff beschreibt insbesondere die Regierungszeit oder die Periode, in der eine Person oder Gruppe die Macht ausübt. Regentenschaften können temporär oder dauerhaft sein und beziehen sich oft auf monarchische Systeme, in denen ein Regent als Vertretung für einen noch nicht regierungsfähigen Monarchen agiert. In modernen Demokratien wird der Begriff seltener verwendet und hat meist historische Bedeutung.

Beispielsatz: Die Regentenschaft des Königs wurde während der schweren Krise in der Hauptstadt stark infrage gestellt.

Vorheriger Eintrag: Regentenpflicht
Nächster Eintrag: Regentin

 

Zufällige Wörter: allerwärts berufsbegleitende Bestandsaufnahmen Genüge unterhaltsamere