Regierungsmacht


Eine Worttrennung gefunden

Re · gie · rungs · macht

Das Wort Re­gie­rungs­macht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gie­rungs­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gie­rungs­macht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regierungsmacht bezeichnet die autorisierte Fähigkeit einer Regierung, politische Entscheidungen zu treffen, Gesetze zu erlassen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Sie umfasst sowohl die legislative als auch die exekutive Gewalt und impliziert das Recht und die Mittel, um das Gemeinwesen zu leiten und zu steuern. Die Regierungsmacht ist grundlegend für die Durchsetzung von politischen und administrativen Maßnahmen und spielt eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung von Stabilität und Ordnung in einem Staat. Das Wort ist ein Kompositum aus "Regierung" und "Macht".

Beispielsatz: Die Regierungsmacht muss im Interesse der Bevölkerung verantwortungsvoll ausgeübt werden.

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