Regreßansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Re · greß · an · sprü · che

Das Wort Re­greß­an­sprü­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­greß­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­greß­an­sprü­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regreßansprüche beziehen sich auf das rechtliche Recht eines Gläubigers, von einem Dritten (zum Beispiel einem Versicherer oder einem Schuldner) Ersatz für bereits geleistete Zahlungen oder Aufwendungen zu verlangen. Die Form „Regreßansprüche“ ist der Plural des Substantivs „Regreßanspruch“. Solche Ansprüche entstehen häufig in Schadensfällen, bei denen eine Partei für den Schaden aufkommt und dann Rückgriff auf die verantwortliche Partei nehmen möchte. Regreßansprüche sind ein wichtiger Bestandteil des Vertrags- und Haftungsrechts und dienen der Wiederherstellung der finanziellen Gleichheit nach einem Schadensereignis.

Beispielsatz: Die Versicherung hat Regreßansprüche gegenüber dem Verursacher des Schadens geltend gemacht.

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