Regresspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Re · gress · pflicht

Das Wort Re­gress­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gress­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gress­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Regresspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass eine Person für einen Schaden, den sie verursacht hat, haften muss und diesen Schaden finanziell ausgleichen muss. Die Regresspflicht tritt insbesondere dann auf, wenn die verursachende Person eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt hat. Dabei kann es sich um eine Schadensersatzforderung handeln, bei der der Geschädigte das Recht hat, den entstandenen Schaden von der verursachenden Person einzufordern. Die Regresspflicht betrifft meistens Versicherungen oder berufliche Tätigkeiten mit besonderen Haftungsregelungen.

Beispielsatz: Die Regresspflicht des Unternehmens tritt in Kraft, wenn Schäden durch Fahrlässigkeit verursacht werden.

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