Regresspflichten


Eine Worttrennung gefunden

Re · gress · pflich · ten

Das Wort Re­gress­pflich­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gress­pflich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gress­pflich­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regresspflichten bezeichnen die Verpflichtungen einer Person oder eines Unternehmens, eine finanzielle oder rechtliche Verantwortung für entstandene Schäden zu übernehmen. Der Begriff "Regress" bedeutet dabei die Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen oder die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten. Regresspflichten können beispielsweise in Verträgen oder Versicherungsbedingungen festgelegt sein. Sie können auch durch gesetzliche Regelungen entstehen, wenn eine Person oder ein Unternehmen für den Schaden eines anderen haftbar gemacht werden kann. Die genaue Ausgestaltung der Regresspflichten hängt von den jeweiligen Umständen und Vereinbarungen ab.

Beispielsatz: Die Regresspflichten müssen im Vertrag eindeutig festgelegt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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