Regreßpflichten


Eine Worttrennung gefunden

Re · greß · pflich · ten

Das Wort Re­greß­pflich­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­greß­pflich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­greß­pflich­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regreßpflichten sind rechtliche Verpflichtungen, bei denen eine Person für die Kosten oder Schäden eines anderen haftet. Wenn eine Regresspflicht besteht, hat die haftende Person das Recht, sich bei einer anderen Stelle oder Person rückwirkend zu regre ssieren, um die entstandenen Kosten oder Schäden zurückzufordern. Regresspflichten können beispielsweise in Verträgen oder bei Schadensersatzansprüchen auftreten. Dabei können unterschiedliche Formen der Regresspflichten existieren, wie zum Beispiel eine solidarische Regresspflicht, bei der mehrere Person en gemeinsam für einen Schaden aufkommen müssen.

Beispielsatz: Die Regreßpflichten der Parteien wurden im Vertrag klar definiert.

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