regresspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

re · gress · pflich · tig

Das Wort re­gress­pflich­tig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­gress­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­gress­pflich­tig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "regresspflichtig" beschreibt einen Zustand oder eine Verpflichtung, bei dem eine Person oder Institution rechtlich dazu verpflichtet ist, Aufwendungen zurückzufordern oder Kosten zu übernehmen. Der Begriff setzt sich aus "Regress" (Rückgriff oder Rückforderung) und "pflichtig" (verpflichtet, verpflichtet sein) zusammen. Er wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, beispielsweise in Versicherungen oder bei Schadensersatzansprüchen, wo eine Partei Rückforderungen an eine andere geltend machen kann. Die Form ist adjektivisch und beschreibt die Eigenschaft, die mit einer Verpflichtung zur Rückforderung verbunden ist.

Beispielsatz: Im Falle eines Schadens ist der Verursacher regresspflichtig und muss die Kosten übernehmen.

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