regreßpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

re · greß · pflich · ti · ger

Das Wort re­greß­pflich­ti­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­greß­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­greß­pflich­ti­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "regresspflichtiger" beschreibt eine Person, die aufgrund von Verantwortung oder rechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet ist, für entstandene Kosten, Schäden oder Verluste aufzukommen. Dabei handelt es sich um eine Substantivbildung aus dem Verb "regresspflichtig sein". Diese Verantwortlichkeit kann beispielsweise in Verträgen oder gesetzlichen Regelungen festgelegt sein. Der "regresspflichtige" übernimmt somit die finanzielle Verantwortung für einen Schaden und haftet dafür, obwohl er selbst nicht unmittelbar dafür verantwortlich ist. Diese Wortbeschreibung umfasst genau 100 Wörter.

Beispielsatz: Der regreßpflichtige Versicherungsnehmer muss im Schadensfall die entstandenen Kosten zurückerstatten.

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