Reichsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ge · richt

Das Wort Reichs­ge­richt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ge­richt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Reichsgericht" bezeichnet das höchste Gericht im Deutschen Kaiserreich und später in der Weimarer Republik. Es handelte sich um eine Institution, die für die Wahrung des Rechts und die Überprüfung von Urteilen in wichtigen Zivil- und Strafsachen zuständig war. Das Gericht spielte eine entscheidende Rolle in der Rechtsprechung und war ein Symbol für die juristische Autorität der damaligen Staatsordnung. Die Bezeichnung setzt sich aus den Begriffen "Reich" (Staat, Imperium) und "Gericht" (Rechtsprechungsstelle) zusammen.

Beispielsatz: Das Reichsgericht spielte eine entscheidende Rolle in der Rechtsprechung des Deutschen Reiches.

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