Reichsgerichts


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ge · richts

Das Wort Reichs­ge­richts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ge­richts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ge­richts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Reichsgerichts war das höchste Gericht des Deutschen Reiches von 1879 bis 1945. Es hatte seinen Sitz in Leipzig und war zuständig für die Entscheidung über Zivil- und Strafrechtsfälle in letzter Instanz. Das Reichsgerichts stand losgelöst von der Exekutive und war unabhängig in seiner Rechtsprechung. Es setzte sich aus verschiedenen lebenserfahrenden und berufenen Richtern zusammen und hatte eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung des deutschen Rechtssystems. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Reichsgerichts aufgelöst und durch Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt.

Beispielsatz: Das Reichsgericht entschied in vielen wichtigen Fällen der deutschen Rechtsprechung.

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