Reichsgerichtshof


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ge · richts · hof

Das Wort Reichs­ge­richts­hof besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ge­richts­hof trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ge­richts­hof" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Reichsgerichtshof war das höchste Gericht im Deutschen Kaiserreich sowie der Weimarer Republik. Er wurde 1879 gegründet und hatte seinen Sitz in Leipzig. Der Gerichtshof war zuständig für die endgültige Entscheidung in Zivil- und Strafsachen. Seine Urteile waren von großer Bedeutung für die Rechtsprechung und beeinflussten nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde der Reichsgerichtshof 1934 aufgelöst, und seine Funktionen wurden durch andere Gerichte ersetzt. Der Begriff "Reichsgerichtshof" setzt sich aus "Reich" und "Gerichtshof" zusammen, wobei "Gerichtshof" eine Zusammensetzung aus "Gericht" und "Hof" ist.

Beispielsatz: Der Reichsgerichtshof entschied in vielen wichtigen Rechtsfragen der Weimarer Republik.

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