Reichsjustizminister


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · jus · tiz · mi · nis · ter

Das Wort Reichs­jus­tiz­mi­nis­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­jus­tiz­mi­nis­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­jus­tiz­mi­nis­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Reichsjustizminister" bezieht sich auf einen hohen Beamten im Justizministerium des ehemaligen Deutschen Reiches (von 1871 bis 1945). Der Reichsjustizminister war für die Leitung des Justizressorts und die Umsetzung der Gesetze verantwortlich. Dieser Titel wurde während der Zeit des Deutschen Reiches von verschiedenen Personen bekleidet, von denen der bekannteste wohl Franz Gürtner war, der von 1932 bis 1945 das Amt innehatte.

Beispielsatz: Der Reichsjustizminister spielte eine entscheidende Rolle in der Gesetzgebung während der Weimarer Republik.

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