Reichskammergericht


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · kam · mer · ge · richt

Das Wort Reichs­kam­mer­ge­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­kam­mer­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­kam­mer­ge­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Reichskammergericht war ein oberstes Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, das von 1495 bis 1806 bestand. Es wurde zur Sicherstellung der Rechtsprechung im Reich gegründet und war für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Fürsten und anderen Reichsständen zuständig. Das Gericht trat in verschiedenen Städten zusammen und hatte die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Die Entscheidungen des Reichskammergerichts hatten großen Einfluss auf das Rechtssystem des Reiches und trugen zur Entwicklung des deutschen Rechts bei. Das Wort setzt sich aus „Reich“, „Kammer“ und „Gericht“ zusammen.

Beispielsatz: Das Reichskammergericht war ein wichtiges Gericht des Heiligen Römischen Reiches, das für die Rechtsprechung in zahlreichen Angelegenheiten zuständig war.

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