Reichslehn


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · lehn

Das Wort Reichs­lehn besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­lehn trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­lehn" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Reichslehn“ bezeichnet ein historisches Lehensystem im Kontext des Heiligen Römischen Reiches. Es handelt sich um Grundstücke oder Anwesen, die von einem höheren Adligen (Lehnsherrn) an einen Vasallen verliehen wurden. Der Vasall war verpflichtet, Dienste zu leisten, im Gegenzug erhielt er Schutz und die Nutzung des Landes. Der Begriff setzt sich aus „Reich“ (bezieht sich auf das Ministerium des Reiches) und „Lehen“ (eine Form des Eigentums, die in der Feudalzeit verbreitet war) zusammen. Reichslehn waren somit Teil des komplexen sozialen und politischen Gefüges im Mittelalter.

Beispielsatz: Das Reichslehn wurde im Mittelalter den Vasallen als Lehen von einem monarchischen Herren vergeben.

Vorheriger Eintrag: Reichslehen
Nächster Eintrag: Reichsluftfahrtministerium

 

Zufällige Wörter: auffassbare fortlebte quengelnden überzusiedeln undenkbaren