Reichslehen


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · le · hen

Das Wort Reichs­le­hen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­le­hen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­le­hen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Reichslehen bezeichnet eine Form von Lehen, das im Heiligen Römischen Reich vergeben wurde. Es handelt sich um einen speziellen Besitz, der von einem König oder Kaiser an einen Vasallen übertragen wurde. Diese Lehen waren oft mit bestimmten Pflichten und Rechten verbunden, insbesondere im Hinblick auf militärische Dienste und Loyalität. Das Wort setzt sich aus „Reich“ und „Lehen“ zusammen, wobei „Lehen“ eine Vergabe von Land oder Rechten an einen Untergeordneten bedeutet. Im Kontext des Mittelalters war das Reichslehen ein bedeutendes Element der politischen Struktur und feudalrechtlichen Ordnung.

Beispielsatz: Das Reichslehen wurde im Mittelalter oft als Lehen vom König an Adelige vergeben.

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