Reichspatent


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · pa · tent

Das Wort Reichs­pa­tent besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­pa­tent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­pa­tent" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Reichspatent" setzt sich aus den Begriffen "Reich" und "Patent" zusammen. Ein Reichspatent bezeichnet ein offizielles Dokument, das in einem bestimmten Reich, häufig im historischen Kontext des Deutschen Kaiserreichs, erteilt wurde. Es gewährt dem Inhaber exklusive Rechte, insbesondere in den Bereichen Erfindungen, Innovationen oder Handelswaren. Das Reichspatent sichert dem Erfinder oder Unternehmer einen rechtlichen Schutz gegen Nachahmer und fördert somit die wirtschaftliche Entwicklung und den technologischen Fortschritt innerhalb des Reiches.

Beispielsatz: Das Reichspatent schützt die Erfindungen und Innovationen der deutschen Industrie.

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