Reichsritter


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · rit · ter

Das Wort Reichs­rit­ter besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­rit­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­rit­ter" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Reichsritter" bezieht sich auf einen Adelsstand im Heiligen Römischen Reich. Reichsritter waren Mitglieder des niederen Adels, der direktem Reichsstand angehörte und somit unter direktem Schutz des Kaisers stand. Sie besaßen als Adelige bestimmte Privilegien und Rechte, einschließlich des Rechts, im Reichstag vertreten zu sein. Reichsritter waren im Besitz kleinerer Herrschaftsgebiete oder Rittergüter und konnten im Rahmen des Adels ihre eigenen Rechte und Pflichten ausüben.

Beispielsatz: Die Reichsritter bewahrten im Mittelalter ihre Unabhängigkeit und verwalteten ihre Ländereien mit großer Autorität.

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