Reichsurkunde


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ur · kun · de

Das Wort Reichs­ur­kun­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ur­kun­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ur­kun­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Reichsurkunde ist eine zusammengesetzte Substantivform, die aus den Bestandteilen „Reich“ und „Urkunde“ besteht. Eine Reichsurkunde bezeichnet ein offizielles Dokument, das von einer Herrschaft oder Regierung, meist im mittelalterlichen Kontext, ausgestellt wurde. Diese Urkunden wurden verwendet, um Besitzrechte, Privilegien oder wichtige Entscheidungen festzuhalten. Reichsurkunden spielten eine bedeutende Rolle in der Verwaltung und der rechtlichen Ordnung und sind heute wichtige Quellen für die historische Forschung. Sie zeugen von der politischen und sozialen Struktur vergangener Zeiten.

Beispielsatz: Die Reichsurkunde bezeugt die historischen Ansprüche des Adels auf bestimmte Ländereien.

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