Reichsurkunden


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ur · kun · den

Das Wort Reichs­ur­kun­den besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ur­kun­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ur­kun­den" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Reichsurkunden sind offizielle Dokumente, die von einem Herrscher oder einer autorisierten Behörde im Mittelalter und der frühen Neuzeit ausgestellt wurden. Sie dienten oft zur Bekräftigung von Rechten, Privilegien oder Besitzansprüchen und hatten rechtliche Bedeutung. Der Begriff setzt sich aus „Reich“, das auf ein herrschaftliches Gebiet oder einen Staat hinweist, und „Urkunden“, dem Plural von Urkunde, die eine schriftliche Bestätigung einer rechtlichen Angelegenheit darstellt. Reichsurkunden spielten eine zentrale Rolle bei der Dokumentation und Legitimation von Macht und Besitz in feudal geprägten Gesellschaften.

Beispielsatz: Die Reichsurkunden belegen die historischen Rechte und Privilegien der Städte im Mittelalter.

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