Reichswehrprozessen


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · wehr · pro · zes · sen

Das Wort Reichs­wehr­pro­zes­sen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­wehr­pro­zes­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­wehr­pro­zes­sen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Reichswehrprozessen“ ist ein Substantiv im Plural und bezieht sich auf eine Reihe von juristischen Verfahren oder Prozessen, die mit der Reichswehr, der Streitmacht des Deutschen Kaiserreichs und später der Weimarer Republik, in Verbindung stehen. Diese Prozesse könnten politische, militärische oder gesellschaftliche Aspekte betreffen, insbesondere im Kontext von Vergehen oder Anklagen gegen Mitglieder der Reichswehr. Der Begriff setzt sich aus „Reichswehr“ (bezeichnet die deutsche Armee in dieser Zeit) und „Prozesse“ (rechtliche Verfahren) zusammen, wodurch eine Verbindung zwischen dem militärischen und dem rechtlichen Bereich hergestellt wird.

Beispielsatz: Die Reichswehrprozesse wurden in den 1920er Jahren als zentrale juristische Auseinandersetzung über die illegale militärische Organisation der Reichswehr bekannt.

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