Rentenversicherungsträger


Eine Worttrennung gefunden

Ren · ten · ver · si · che · rungs · trä · ger

Das Wort Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Rentenversicherungsträger“ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. „Rente“ bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die Personen nach dem Erreichen des Rentenalters erhalten. „Versicherung“ bedeutet hier eine Form der Absicherung gegen finanzielle Risiken im Alter. „Träger“ bezeichnet die Institution oder Organisation, die für die Verwaltung und Auszahlung der Renten verantwortlich ist. Somit handelt es sich bei einem Rentenversicherungsträger um eine Institution, die für die Organisation und Durchführung der Rentenversicherung zuständig ist und die entsprechenden Leistungen an die berechtigten Personen erbringt.

Beispielsatz: Der Rentenversicherungsträger ist verantwortlich für die Auszahlung der Altersrenten an die Versicherten.

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