Reststrafe


Eine Worttrennung gefunden

Rest · stra · fe

Das Wort Rest­stra­fe besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rest­stra­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rest­stra­fe" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Reststrafe bezeichnet die noch ausstehende oder verbleibende Strafzeit, die eine Person nach Verbüßung eines Teils der ursprünglichen Strafe zurückzulegen hat. Die Reststrafe kann entweder eine bestimmte Zeitdauer oder eine Anzahl von noch zu absolvierenden Tagen oder Monaten umfassen. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug genehmigt wurde oder bei einer Haftunterbrechung beispielsweise durch Freigang. Die Reststrafe wird in der Regel mit Auflagen verbunden, wie beispielsweise regelmäßige Meldungen bei der Polizei oder Bewährungshelfern, um das weitere Verhalten der Person zu überwachen.

Beispielsatz: Nach der vorzeitigen Haftentlassung muss er noch seine Reststrafe absitzen.

Vorheriger Eintrag: Reststoffen
Nächster Eintrag: Reststrecke

 

Zufällige Wörter: derzeitig Leninisten Sohlenerosion Sonderproblems vierhundertneunundvierzigstem