Revisionsinstanz


Eine Worttrennung gefunden

Re · vi · si · ons · in · stanz

Das Wort Re­vi­si­ons­in­stanz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­vi­si­ons­in­stanz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­vi­si­ons­in­stanz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Revisionsinstanz ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet eine gerichtliche Instanz, die überprüft, ob ein Urteil eines untergeordneten Gerichts fehlerfrei ergangen ist. Dabei ist die Revision keine erneute Tatsachenprüfung, sondern nur eine Prüfung der Rechtsanwendung. Die Revisionsinstanz kann das Urteil bestätigen, aufheben oder an das untergeordnete Gericht zurückverweisen. Die Revisionsinstanz gibt es in der Regel in Form von Oberlandes- oder Bundesgerichten.

Beispielsatz: Die Revisionsinstanz überprüft die Entscheidungen der unteren Gerichte auf rechtliche Fehler.

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