Rundfunkstaatsvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Rund · funk · staats · ver · trag

Das Wort Rund­funk­staats­ver­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rund­funk­staats­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rund­funk­staats­ver­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein rechtlicher Rahmen, der die Grundlagen und Vorgaben für den Rundfunk in Deutschland regelt. Er behandelt zahlreiche Aspekte, wie die Programmgestaltung, die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender und den Schutz der Meinungsvielfalt. Der Vertrag wird von den Bundesländern geschlossen und sorgt für die Harmonisierung der Rundfunkgesetze, um eine einheitliche Regelung innerhalb Deutschlands zu gewährleisten. In diesem Kontext ist der Begriff „Rundfunkstaatsvertrag“ eine Zusammensetzung aus „Rundfunk“, was die Übertragung von Audio- und Videoinhalten beschreibt, und „Staatsvertrag“, einer speziellen Form eines rechtlichen Abkommens zwischen Staaten oder in diesem Fall Bundesländern.

Beispielsatz: Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland.

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