Rundfunkstaatsvertrages


Eine Worttrennung gefunden

Rund · funk · staats · ver · tra · ges

Das Wort Rund­funk­staats­ver­tra­ges besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rund­funk­staats­ver­tra­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rund­funk­staats­ver­tra­ges" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Rundfunkstaatsvertrag" bezeichnet eine gesetzliche Vereinbarung zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die Regelungen für den Rundfunk und die Medienpolitik festlegt. Der Staatsvertrag regelt unter anderem die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Programmgestaltung und den Datenschutz. Die Form "Rundfunkstaatsvertrages" ist der Genitiv Singular des Begriffs und beschreibt den Besitz oder die Zugehörigkeit, beispielsweise im Sinne von "die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages". Diese Vereinbarung ist grundlegend für die Organisation und den Betrieb des Rundfunks in Deutschland.

Beispielsatz: Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die Rahmenbedingungen für die Medienlandschaft in Deutschland.

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