Räumpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Räum · pflicht

Das Wort Räum­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Räum­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Räum­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Räumpflicht bezeichnet die Verpflichtung eines Haus- oder Grundstückseigentümers, den Zugangsweg vor seinem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Verantwortung, die dazu dient, die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten und Unfälle durch glatte oder verschneite Wege zu vermeiden. Die Räumpflicht besteht vor allem während der Wintermonate und erstreckt sich auf Fußwege, Gehsteige oder Zufahrten. Bei Verletzung dieser Pflicht können rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen drohen.

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