Sachwalterschaft


Eine Worttrennung gefunden

Sach · wal · ter · schaft

Das Wort Sach­wal­ter­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sach­wal­ter­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sach­wal­ter­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Sachwalterschaft" bezeichnet die rechtliche Vertretung einer Person, die aufgrund von Geisteskrankheit, Behinderung oder ähnlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie stellt eine Form der Betreuung dar, in der ein Sachwalter oder eine sachkundige Person eingesetzt wird, um die Interessen des Betroffenen zu wahren und Entscheidungen in seinem Namen zu treffen. Das Wort setzt sich aus "Sachwalter" (die Person, die die Verantwortung übernimmt) und dem Suffix "-schaft" (was die Zugehörigkeit oder den Zustand beschreibt) zusammen. Es signalisiert also eine Art von Amt oder Zustand der Vertretung.

Beispielsatz: Die Sachwalterschaft wurde eingerichtet, um die finanziellen Angelegenheiten der bedürftigen Person zu regeln.

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