Sammelklägern


Eine Worttrennung gefunden

Sam · mel · klä · gern

Das Wort Sam­mel­klä­gern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sam­mel­klä­gern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sam­mel­klä­gern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Sammelklägern“ ist die Pluralform des Substantivs „Sammelkläger“. Es bezeichnet eine Gruppe von Klägern, die sich gemeinsam an einem Rechtsstreit beteiligen, oft in Form einer Sammelklage. Diese Form der Rechtsverfolgung ermöglicht es mehreren Personen, deren Ansprüche aus ähnlichen Gründen resultieren, ihre Klage zusammen einzureichen, um Ressourcen zu bündeln und die Effizienz des Verfahrens zu erhöhen. Sammlerkläger kommen häufig in Fällen vor, die große Gruppen von Betroffenen betreffen, wie Verbraucherrechtsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen.

Beispielsatz: Die Sammelklägern haben ihre Forderungen in einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst.

Vorheriger Eintrag: Sammelkläger
Nächster Eintrag: Sammelladung

 

Zufällige Wörter: Branchenjargon geschillerter getrieftes intern weitgehendsten